Telefon

Honorar

Das Honorar für Gerichts-, Verwaltungs- und Privatgutachten wird von mir ausschließlich nach den Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) in der jeweils geltenden Fassung bemessen.

Für Arbeitsplatzbewertungen, facheinschlägige oder wissenschaftliche Vorträge und Publikationen unterliegt das Honorar der freien Vereinbarung.